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Fragen zur Vergewaltigung in Emmen - bis zu 10'000 Franken Belohnung

(Bildquelle: polizeiticker)

Im Vergewaltigungsfall von Emmen konnte das Opfer noch nicht befragt werden. Die Ermittlungen ergaben weitere ungeklärte Punkte. Deshalb bittet die Luzerner Polizei die Bevölkerung erneut um Mithilfe, um die offenen Fragen klären zu können. Die Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise die zur...

Eine 26-jährige Frau war am Dienstagabend 21. Juli 2015 um ca. 22.20 Uhr mit dem Velo auf dem Heimweg. (polizeiticker.ch berichtete) Auf dem Dammweg vor der Reussbrücke wurde das Opfer vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei wurde die junge Frau schwer verletzt.

Opfer konnte noch nicht befragt werden

Bis jetzt konnte mit dem Opfer aufgrund ihres Gesundheitszustandes noch immer keine detaillierte Einvernahme gemacht werden. Somit fehlen für die zielgerichtete Ermittlungsarbeit wichtige Informationen.

Alternativ könnten die nachstehend aufgeführten Fragen an die Öffentlichkeit zur Ermittlung des Täters führen. Aus diesem Grunde bittet die Luzerner Polizei die Bevölkerung um Mithilfe.

Staatsanwaltschaft setzt für Hinweise eine Belohnung aus

Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der schweren Straftat. Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft eine Belohnung bis zu 10'000 Franken aus.

Zeugenaufruf - Hotline

Für Hinweise hat die Luzerner Polizei eine Hotline eingerichtet. Personen welche Angaben zu den angefügten offenen Fragen machen können, werden gebeten dies umgehend zu melden.

Rufnummer Hotline: 041 248 81 17
E-Mail: fahndungshinweis@lu.ch

Fragen an die Öffentlichkeit:

  1. Gibt es Frauen, welche im fraglichen Gebiet (siehe Foto oben, rot markiert) verbal oder anderweitig sexuell belästigt oder sogar angegriffen worden sind und dies der Polizei noch nicht gemeldet haben?
  2. Wurden Personen im fraglichen Gebiet Opfer eines anderen Deliktes (z.B. Diebstähle, Entreissdiebstähle, Raubüberfälle etc.) oder Versuchen dazu. Wurde noch keine Meldung an die Polizei gemacht?
  3. Gibt es Personen, welche im fraglichen Gebiet am Dienstag 21.07.2015 zwischen 21.30 und 24.00 Uhr unterwegs waren und von der Polizei noch nicht kontaktiert wurden? Es wurde auch von der Polizei festgestellt, dass der Weg zu später Stunde häufig von Joggern frequentiert wird. Wurden allenfalls von Joggern sachdienliche Wahrnehmungen gemacht?
  4. Gibt es Personen welche zu einem anderen Zeitpunkt, im fraglichen Gebiet, verdächtige Wahrnehmungen (z.B. männliche Personen, welche Passantinnen intensiv beobachtet haben) gemacht haben und diese der Polizei noch nicht gemeldet haben?
  5. Gibt es Personen, welche vor dem Tatzeitpunkt im fraglichen Gebiet regelmässig festgestellt werden konnten und seit diesem Zeitpunkt dort nicht mehr angetroffen werden?
  6. Sind Personen nach dem Tatzeitpunkt, insbesondere nach dem Bekanntwerden der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für das Opfer durch Verhaltensänderungen oder unerklärbares, ungewohntes Verhalten aufgefallen (z. B. plötzlicher, übermässiger Alkoholkonsum, Medikamentenmissbrauch, Arbeitsplatzabsenzen, Änderung der Gemütsverfassung)?
  7. Haben sich Personen mit angeblich authentischen spezifischen Informationen zur Tat/polizeilichen Ermittlung in Szene gesetzt oder sich allenfalls sogar anvertraut?
  8. Sind Personen durch ein offensichtlich übersteigertes Interesse an diesem Fall aufgefallen (z.B. wurde das Thema in Diskussionen immer wieder von derselben Person aufgegriffen)?