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Uster ZH - Zungenküsse & mehr: Mann verbrachte mit Céline (12) drei Tage im Maisfeld

Anfang November wurde Céline aus Uster ZH als vermisst gemeldet. Die Zwölfjährige versteckte sich mit einem jungen Mann (21) in einem Waldstück und einem Maisfeld. Jetzt wird ihr Begleiter angeklagt.

Die Kantonspolizei Zürich lancierte Anfang November 2016 eine Vermisstmeldung im Fall der 12-jährigen Céline. Nach Angaben der Polizei verliess das Mädchen eine Geschäftsliegenschaft in Uster nach einem Termin und verschwand danach.

Ganze drei Tage blieb die Kleine mit der auffälligen Husky-Mütze wie vom Erdboden verschluckt. Dann wurde sie schliesslich in Uster in Begleitung eines unbekannten Mannes von der Polizei aufgegriffen. Anschliessend brachte man Céline in eine Klinik.

Den Begleiter, einen 21-jährigen Deutschen, sperrte die Polizei erst einmal ein. Über einen Monat blieb er in U-Haft, ehe er wieder freigelassen wurde.

Anklage erhoben

Nach Informationen der "NZZ" hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich mittlerweile Anklage gegen den jungen Mann erhoben. Der Vorwurf lautet mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind. Damit haben sich die schlimmen Befürchtungen bewahrheitet.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken für den arbeitslosen Berliner. Weiter soll ihm in den nächsten fünf Jahren der Zutritt in die Schweiz verwehrt bleiben.

Der Prozess wird am Bezirksgericht Uster ausgetragen. Er ist für Mitte Mai angesetzt. Sowohl für Céline als auch für den Angeklagten gilt keine Anwesenheitspflicht.

Im Online-Rollenspiel "Wakfu" kennengelernt

Wie aus dem Bericht hervorgeht, lernten sich Céline und der junge Mann im Online-Rollenspiel "Wakfu" kennen. Im Laufe der Zeit wurden die Chats immer intensiver. Auch Intimitäten kamen dabei zur Sprache. Dies obwohl der 21-Jährige Kenntnis darüber hatte, dass seine Chat-Partnerin erst 12 Jahre alt ist. Irgendwann vereinbarten die beiden schliesslich ein Treffen. 

Reise von Berlin in die Schweiz

Anfang November reiste der Berliner in die Schweiz. Die ahnungslose Céline folgte ihm freiwillig in das Waldstück in der Nähe von Uster. Laut Andrea Taormina, dem Verteidiger des Angeklagten, handelte es sich um eine falsch verstandene Verliebtheit. "Er weiss, dass er einen Fehler gemacht hat, und dass eine solche Nähe zu einer Minderjährigen verboten ist", erklärte er gegenüber der "NZZ".

Schon bei der ersten Einvernahme legte der Berliner ein Geständnis ab. Laut Taormina standen bei dem Treffen keine sexuelle Absichten im Vordergrund.

Die beiden fanden - wie aus der Anklageschrift hervorgeht - während den drei Tagen zuerst Unterschlupf in einem Waldstück und hielten sich danach in einem Maisfeld auf. In diesen drei Tagen kam es auch zu sexuellen Handlungen. Es wurden Zungenküsse ausgetauscht sowie sich an intimen Stellen berührt.