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Überwachung in den meisten Fällen wegen Drogendelikten

(Bildquelle: polizeiticker)

Im letzten Jahr wurden 8851 Überwachungen durch die Schweizer Strafvervolgung angeordnet. Die meisten davon richteten sich gegen Drogendealer.

Diese Woche informierte der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) über die Anzahl der Überwachungen durch Schweizer Strafverfolger im Jahr 2016. Insgesamt wurden 8851 Überwachungen angeordnet.

Der "SonntagsBlick" schlüsselte die Überwachungen nach Delikten auf: 3'257 Überwachungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz, 1'569 wegen Diebstählen, 671 wegen Raub, 491 wegen Betrug und 479 Überwachungen wegen Sachbeschädigung.

Wann ist eine Überwachung gerechtfertigt?

Verständlicherweise verursacht die hohe Zahl an Überwachungen auch kritische Stimmen. So äussert sich Erik Schönenberger, der Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft: "Eine Personenüberwachung muss immer verhältnismässig sein. Der einfache Diebstahl gehört zum Beispiel sicherlich nicht zu den schweren Straftatbeständen, die via Telekommunikationsüberwachung verfolgt werden sollten."

Diesen Zweifeln lässt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) jedoch keinen Raum. Bagatelldelikte würden nicht überwacht werden. Das Delikt muss auf jeden Fall eine Überwachung rechtfertigen und dies muss letztlich von einem Richter genehmigt werden.

Artikelfoto: webandi (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)