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Thusis GR - Lehrling (16) für Landi-Brand verantwortlich

(Bildquelle: polizeiticker)

Der Grossbrand in der Landi-Filiale in Thusis vom Donnerstag, 14. Dezember 2017 konnte geklärt werden.

In Thusis GR sind am Donnerstag, 14. Dezember 2017, um ca. 10.50 Uhr, bei einem Grossbrand das zwischen Thusis und Cazis gelegene Verkaufsgeschäft der Landi, ein Lagerschuppen sowie der Tankstellenshop abgebrannt und zerstört worden. Zwei Personen mussten wegen Verdachts auf Rauchvergiftungen mit der Ambulanz ins Spital Thusis transportiert werden.

Die mit total hundertfünfzig Leuten im Einsatz stehenden Feuerwehren von Thusis, Cazis, Heinzenberg und Chur brachten den Brand am frühen Nachmittag unter Kontrolle. Beim Brand entstand gemäss ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von rund 8 Millionen Franken.

Brandstifter geständig

Schon kurz nach dem Brand ergaben sich Hinweise darauf, dass das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein könnte. Im Zuge der umfangreichen polizeilichen Ermittlungen konnte der mutmassliche Täter eruiert werden. Es handelt sich um einen 16-jährigen Jugendlichen, der in der Landi-Filiale in Thusis seit Sommer 2017 eine Lehre als Detailhandelsfachmann absolviert.

Der Jugendliche wurde vor zwei Tagen festgenommen und hat in der Zwischenzeit gegenüber der Polizei und der Jugendanwältin ein Geständnis abgelegt. Seinen Angaben zufolge habe er aus einem Gestell einen Behälter mit einer brennbaren Flüssigkeit genommen, davon etwas am Boden ausgeleert und anschliessend mit einem Feuerzeug angezündet. Was den Jugendlichen zu dieser Tat veranlasst hat, ist noch ungeklärt und Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Jugendstrafverfahren eröffnet

Der Jugendliche wird vorsorglich in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Gegen ihn ist ein Jugendstrafverfahren wegen Brandstiftung eröffnet worden. Bei der Untersuchung sind besonders die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen im Hinblick auf die in Betracht fallenden Massnahmen und Strafen abzuklären und hierfür allenfalls auch psychiatrische Gutachten einzuholen.

Als Sanktionen fallen gemäss Jugendstrafgesetz ambulante oder stationäre Massnahmen oder Strafen, wie Arbeitsleistung, Busse oder Freiheitsentzug bis zu vier Jahren, in Betracht.

Artikelfoto: Kantonspolizei Graubünden