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Thurgau TG - Verurteilung wegen Zwangsheirat

(Bildquelle: polizeiticker)

In der Schweiz steht die Zwangsheirat bereits seit 2013 unter Strafe. Im Kanton Thurgau TG wurde nun ein Elternpaar wegen versuchter Zwangsheirat verurteilt.

Eine junge Frau aus dem Thurgau schaffte es, sich dem Willen ihrer Eltern zu widersetzen. Ihre Eltern hatten bereits einen Bräutigam für sie ausgewählt. Er kommt, wie auch die Familie, aus Sri Lanka. Doch die Tochter möchte selbst entscheiden mit welchem Mann sie ihre Zukunft verbringt.

Diese Verweigerung erfordert drastische Massnahmen. Die junge Frau bricht mit ihrer Familie und erstattet Strafanzeige. Ihre Eltern werden von der Thurgauer Justiz wegen versuchter Zwangsheirat verurteilt.

Bisher nur zwei Fälle von Zwangsheirat verurteilt

In der Schweiz kam es bis Ende 2015 erst zweimal zu einer Verurteilung wegen Zwangsverheiratung. Beide Male im Thurgau. Die Strafen hierfür lagen zwischen 90 und 120 Tagessätzen Geldstrafe, verbunden mit einer Busse.

Zwangsheirat muss von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt werden, da es sich um ein Offizialdelikt handelt. Wer eine Ehe durch Drohung oder Gewalt erzwingt muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Hohe Dunkelziffer befürchtet

Die wenigsten jungen Frauen, die von ihrer Familie verheiratet werden, setzen sich zur Wehr. Tradition, Patriotismus und Sexualitätsnormen, die in Familien mit Migrationshintergrund tief verwurzelt sind, halten die meisten davon ab, sich zu Wehr zu setzen.

Auch der Bruch der Familie, der bei einem solchen Schritt unumgänglich ist, lässt viele vor einem solchen Schritt zurückschrecken.

Artikelfoto: elkimmelito (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)