Kantone

Thurgau TG - Meldepflicht bei Kollision mit Tier

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Kantonspolizei Thurgau appelliert an Fahrzeuglenker, die ein Tier angefahren haben, sich unverzüglich bei der Polizei zu melden.

Am frühen Dienstagmorgen meldete ein Automobilist der Kantonalen Notrufzentrale, dass auf der Strecke Amriswil - Steinebrunn ein verletztes Reh auf der Strasse liege. Beim Eintreffen der Polizisten hat das Reh noch gelebt und musste schliesslich durch einen Jagdaufseher von seinem Leiden erlöst werden.

Es ist unklar, wie lange das Reh bereits verletzt auf der Strasse gelegen hatte und leiden musste. Die Kantonspolizei Thurgau appelliert an alle Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, sich bei einer Kollision mit einem Tier richtig zu verhalten.

Unfallstelle sichern - wenn nötig

Nach einer Kollision mit einem Wildtier muss zuerst, wenn nötig, die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck abgesichert werden, um Folgeunfälle zu verhindern. Wildunfälle sind gemäss Strassenverkehrsgesetz meldepflichtig. Es muss also sofort die Polizei über die Notrufnummer 117 informiert werden, die dann den Wildhüter oder Jäger aufbietet. Dieser hat die Aufgabe, ein verletztes Tier aufzuspüren und wenn nötig von seinem Leiden zu erlösen. Zusätzlich stellt er der Autofahrerin oder dem Autofahrer eine Bestätigung aus, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.

Artikelfoto: Kantonspolizei Thurgau