Die Bundesanwaltschaft (BA) führt ein Strafverfahren gegen einen schweizerisch-türkischen Doppelbürger sowie gegen einen türkischen Staatsbürger. Das Strafverfahren wird geführt wegen des Verdachts des Verstosses gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen (SR 122), des Verdachts der Unterstützung bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB) sowie des Verdachts des Verstosses gegen das Verbot von Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB). Es besteht der Verdacht, dass Personen für den Islamischen Staat oder verwandte Organisationen rekrutiert wurden.
Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat die BA heute mit der Unterstützung durch das Bundesamt für Polizei fedpol und der Kantonspolizei Tessin mehrere Hausdurchsuchungen im Kanton Tessin durchgeführt. Dabei ist eine Person festgenommen. Zudem fand in einem Gebetshaus eine Hausdurchsuchung statt; hierbei wurde niemand festgenommen.
Unschuldsvermutung gilt
Da das Strafverfahren gewisse Verknüpfungen bezüglich der mutmasslichen Täterschaft mit dem kantonalen Tessiner Strafverfahren beinhaltet, wurden die Aktionen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Tessin durchgeführt.
Wie immer gilt auch in diesem Verfahren für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
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