Kantone

Taugliche und zeitgemässe Instrumente für die Polizei

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Sicherheitskommission (SiK) begrüsst das totalrevidierte Polizeigesetz. Sie beantragt dem Grossen Rat einstimmig auf die Vorlage einzutreten. Aus Sicht der SiK enthält der neue Erlass taugliche und zeitgemässe Instrumente, mit denen die Polizei ihre Aufgaben wahrnehmen und die Sicherheit der...

Die SiK begrüsst die vom Regierungsrat vorgelegte Totalrevision des Polizeigesetzes. Darin eingeflossen seien einerseits die verabschiedeten Planungserklärungen zum Bericht aus der Evaluation der 2007 eingeführten Einheitspolizei Police Bern, sowie Pendenzen aus der zurückgezogenen Teilrevision von 2012, aus überwiesenen Vorstössen und Änderungen auf Bundesebene.

Die Einheitspolizei habe sich bewährt und mit den nun vorgesehenen Anpassungen hat die Polizei eine zeitgemässe und taugliche Grundlage zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Gleichzeitig werden auch die Voraussetzungen für Eingriffe in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern klar definiert und geregelt. Im Weiteren wird das heutige Gesetz über die Kantonspolizei ins Polizeigesetz integriert.

Nicht im neuen Polizeigesetz geregelt sind die Bestimmungen zu privaten Sicherheitsdiensten. Die Kommission erachtet es als sinnvoll, dass der Kanton diese in einem eigenen Erlass vorsieht, den sie vom Regierungsrat für die Märzsession erwartet.

Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton

Die SiK begrüsst den Vorschlag zur Pauschalisierung der Beiträge der Gemeinden. Damit werde der administrative Aufwand für die Polizei verringert und die Planungssicherheit für die Gemeinden erhöht. Zudem gibt es keine Diskussionen über die Anzahl der verrechneten Kosten. In Zuständigkeitskonflikten bei Gemeinden ohne Vertrag will die Kommission die Regierungsstatthalterinnen und -statthalter stärker einbeziehen.

Diskussionen löste in der SiK auch die Übertragung der Kosten bei Veranstaltungen an die Gemeinden aus. In diesem Bereich betritt der Kanton Bern Neuland. Kommt es zu Gewaltanwendung, können die Gemeinden den Veranstaltern und den gewaltausübenden Personen die Kosten weiter verrechnen. Eine Mehrheit ist der Ansicht, dass die maximale Höhe der Kostenbeteiligung verankert werden muss. Eine Minderheit will dagegen das Verursacherprinzip vollumfänglich anwenden. Wenn gewaltausübende Personen massive Schäden anrichten, sollen sie für das Polizeiaufgebot aufkommen.

Wegweisungen

Die SiK-Mehrheit will im neuen Gesetz Wegweisungen und Fernhaltungen mündlich angeordnet bis zu einer Dauer von 48 Stunden ermöglichen statt 24 Stunden wie vom Regierungsrat beantragt, sowie eine Grundlage für die Wegweisung von Fahrenden schaffen. Für die Mehrheit bietet das neue Polizeigesetz eine gute Gelegenheit für neue Bestimmungen, damit die Polizei Fahrende von privaten wie auch gemeindeeigenen Grundstücken wegweisen kann.

Für eine Minderheit ist das Polizeigesetz nicht der richtige Ort für eine solche Bestimmung, die für die Polizei in der Praxis auch schlecht umsetzbar ist, und unter anderem Ungleichheiten mit der Behandlung von Hausbesetzern schafft.

Personalrecht

Im Bereich des Personalrechts beantragt eine Mehrheit der Kommission, dass entgegen dem Vorschlag des Regierungsrates auch Sicherheitsassistenten im Bereich des Verkehrsdienstes über den Polizeistatus verfügen. Für eine Minderheit ist die Ungleichbehandlung begründet und sinnvoll. Die SiK will weiter die Kompetenzen für abweichende Bestimmungen vom allgemeinen Personalrecht nicht dem Regierungsrat, sondern der Polizei- und Militärdirektion selber übertragen, damit diese den speziellen Umständen des polizeilichen Dienstbetriebs adäquat begegnen kann.

Der Grosse Rat wird das Polizeigesetz in der Novembersession in erster Lesung beraten. Die zweite Lesung ist für die Märzsession 2018 geplant. Der Regierungsrat plant das neue Gesetz per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen.

Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)