Nach der Festnahme des Nigerianers wurde durch die Kantonspolizei St. Gallen festgestellt, dass der Mann bereits im März wegen desselben Tatbestandes festgenommen worden war. Dazumal war der 25-Jährige mit einer Ausgrenzung aus dem Kanton St. Gallen belegt worden.
Gegen den Wiederholungstäter werden nun wieder strafrechtliche- und ausländerrechtliche Massnahmen geprüft.
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