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Steinhausen/Baar ZG - Kontrolle ausländischer Fahrzeuge

Zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei am Donnerstag ausländische Fahrzeuge kontrolliert.

Grenzwächter und Angehörige der Zuger Polizei waren in einer ersten Phase bei der Autobahneinfahrt Steinhausen präsent, anschliessend in Sihlbrugg. Insgesamt unterzogen sie 75 Fahrzeuge und deren Insassen einer verkehrs- und sicherheitspolizeilichen Verkehrskontrolle sowie einer Zollkontrolle. Dabei stellten Zollmitarbeitende elf Zollwiderhandlungen mit Fahrzeugen fest. Die Autos waren beim Zoll nicht angemeldet und veranlagt worden.

Ein weiterer Verstoss betraf den Import von Alkohol. Zwei Anzeigen wurden durch die Polizei ausgestellt wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Fünf Autolenkende mussten zudem vor Ort nicht bezahlte Ordnungsbussen begleichen.

Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.