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Staad SG - Anklage wegen mutmasslicher Tötung

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt gegen eine 35-jährige Deutsche und einen 54-jährigen Schweizer Anklage wegen mutmasslicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter.

Die beiden Beschuldigten stehen in Verdacht unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben. Konkret wird ihnen vorgeworfen, die gemeinsame Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und sozialen Kontakten der einjährigen Tochter vernachlässigt haben. Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage ihr einjähriges Kind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod der einjährigen Tochter geführt haben.

Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St.Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin St.Gallen geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt beim Kreisgericht Rorschach Anklage. Sie beantragt eine Verurteilung der 35-jährigen Mutter unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 ½ Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse. Der 54-jährige Vater soll wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetzes zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt werden.

Artiklelfoto: Symbolbild