Am 18. Juni 2016 konnten die fünf Personen durch die Kantonspolizei St. Gallen festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen beantragte daraufhin die Untersuchungshaft. Im anschliessenden Ermittlungsverfahren konnten den mutmasslichen Hanfproduzenten zahlreiche Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt werden.
In der Zwischenzeit sind sämtliche Personen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der 38-jährige Serbe und die 34-jährige Serbin wurden in ihr Heimatland ausgeschafft. Der Jugendliche trat selbständig die Heimreise an.
Die Ermittlungen der Kantonspolizei St. Gallen sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft bzw. Jugendanwaltschaft des Kantons St. Gallen wird die Strafuntersuchung zu Ende führen.