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Sigirino TI - Schutzhaft für Todesfahrer

Nach dem tödlichen Raserunfall auf der A2 hat die Staatsanwaltschaft eine Antrag auf Schutzhaft angenommen. Diese dauert bis zum 15. Dezember.

Am Freitagabend verursachte ein 36-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A2 bei Sigirino einen tödlichen Verkehrsunfall (wir berichteten). Der Italiener war zum Zeitpunkt des Unglücks betrunken (über 2 Promille). Zudem fuhr er mit massiv überhöhter Geschwindigkeit. Sein Opfer - ein 36 Jahre alter Scooter-Lenker - hatte keine Chance und starb noch vor Ort.

Der Todesfahrer wurde nach dem Crash in eine Ausnüchterungszelle gesteckt. Eine Vernehmung war aufgrund des grossen Alkoholkonsums erst am Folgetag möglich. Anschliessend wurde entschieden, den Unfallverursacher in Haft zu nehmen.

Am heutigen Dienstag verkündeten die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei Tessin gemeinsam, dass der 36-Jährige noch bis mindestens zum 15. Dezember in Schutzhaft verbleibt. Dies wurde nach einem Antrag von Generalstaatsanwalt Nicola Respini entschieden.

Artikelfoto: patrick489 (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)