Der 49-Jährige fuhr mit seinem Auto rückwärts aus einer Privatstrasse in die Bergstrasse. Dabei prallte das Heck des Autos in einen Zaun. Ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern, fuhr der 49-Jährige mit seinem Auto weiter.
Kurze Zeit später fuhr er mit seinem Auto in eine Einfahrt auf der Hauptstrasse und fuhr daraufhin wiederum rückwärts aus dieser Einfahrt. Dabei kollidierte sein Auto mit einem abgestellten Roller. Erneut fuhr der Autofahrer weiter, ohne sich um die Schadensregelung zu kümmern. Er konnte kurze Zeit später von der Kantonspolizei St. Gallen angehalten werden.
Der beim Unfallverursacher durchgeführte beweissichere Alkoholatemlufttest ergab einen Wert von 1,40 mg/l. Dem Deutschen wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
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