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Seewis im Prättigau GR - Skitourenleiter freigesprochen - keine fahrlässige Tötung

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat am 12. Juni 2017 das Verfahren gegen einen Skitourenleiter wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Verfahren war nach dem Lawinenunfall vom 31. Januar 2015 am Vilan, in dessen Folge fünf Menschen starben, angehoben worden. Der Entscheid ist noch nicht...

Am 31. Januar 2015 erfasste an der Ostseite des Vilan, Gemeinde Seewis im Prättigau, eine Lawine acht Personen einer neunköpfigen Skitourengruppe aus dem Kanton Aargau. Drei Männer konnten nur noch tot aus den Schneemassen geborgen werden, zwei Frauen verstarben später an den Unfallfolgen im Spital.

Der Unfall ereignete sich anlässlich einer von einem Tourenleiter ehrenamtlich geführten Tour des Schweizer Alpenclubs (SAC). Alle Gruppenmitglieder waren aktive Skitourengänger und SAC-Mitglieder. Der an erster Stelle fahrende Tourenleiter war von der Lawine nicht erfasst worden.

Zunächst Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung eröffnet

Die Staatsanwaltschaft Graubünden eröffnete gegen den Tourenleiter unmittelbar nach dem Ereignis eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung. Nebst den Befragungen der Überlebenden wurden weitere Alpinisten einvernommen, welche sich auf einen Zeugenaufruf hin gemeldet hatten und wichtige Angaben zum Ereignis machen konnten. Zudem werteten die Untersuchungsbehörden diverse GPS-Aufzeichnungen und Bilder aus.

Zur fachlichen Klärung des Sachverhalts und des Verhaltens des Tourenleiters zog die Staatsanwaltschaft zwei Lawinensachverständige des WSL-Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF als Gutachter bei. Das abschliessende Gutachten lag im April 2017 vor.

Keine strafrechtlichen Beanstandungen

Gestützt auf das Untersuchungsergebnis, insbesondere die Schlussfolgerungen der Sachverständigen, ist davon auszugehen, dass das Verhalten des SAC-Tourenleiters unter Berücksichtigung der Wetter- und Lawinensituation vertretbar war und strafrechtlich nicht zu beanstanden ist. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Graubünden das Strafverfahren nunmehr eingestellt. Die Einstellung ist noch nicht rechtskräftig.

Artikelfoto: Activedia (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)