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Schwyz SZ - Gefängnisstrafe für Axt-Attacke auf Schwangere (21)

(Bildquelle: polizeiticker)

Die 52-jährige Frau welche die Freundin ihres Sohnes mit einer Axt attackierte, muss ins Gefängnis.

Die 52-jährige Kosmetikerin wurde wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen. Die Frau hatte die Freundin ihres Sohnes mit einer Axt attackiert.

Das Kantonsgericht Schwyz sprach von der Strafe zwei Jahre bedingt aus. Die Probezeit ist zwei Jahre. Die restliche Strafe wird vollzogen. Ausserdem muss sich die 52-Jährige einer ambulanten Behandlung unterziehen.

Die Kosten des Verfahrens (ca 100'000 Franken) werden der Beschuldigten auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Neuerliche Schwangerschaft

Als Motiv wurde aufgeführt, dass das Opfer bereits Kinder hatte, die von der chronisch überlasteten Beschuldigten betreut wurden. Ausserdem habe die 52-Jährige ein paar Tage vor der Tat erfahren, dass die damals 21-jährige Ungarin wieder schwanger ist und eine Abtreibung nicht mehr möglich sei.

Artikelfoto: de Kleine (CC BY 2.0) - (Symbolbild)