Mit ihrem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Samstag, 27. Mai 2017 in Schneisingen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Kurz vor 16.00 Uhr erfasste die Polizei einen 46-jährigen Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h. Erlaubt sind auf der Ausserortsstrecke die üblichen 80 km/h. Die Polizisten stoppten das Motorrad sogleich.
Strafuntersuchung wegen Art. 90/3 Strassenverkehrsgesetz
Gelenkt wurde es von einem ungarischen Staatsangehörigen aus dem Freiamt. Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung (netto 64 km/h) wurde die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach orientiert. Sie eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung nach Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes, welcher auch als "Raserartikel" bekannt ist. Das Motorrad wurde vorläufig beschlagnahmt. Die Kantonspolizei nahm dem Lenker den Führerausweis umgehend zu Handen der Entzugsbehörde ab.
Weitere Verzeigungen anlässlich der Geschwindigkeitskontrolle
Ferner wurden auf der gleichen Strecke zwei weitere Verkehrsteilnehmer mit 120 km/h bzw. 121 km/h erfasst. Nach erfolgter Verzeigung mussten sie den Führerausweis abgeben. Fünf Fehlbare wurden mit Geschwindigkeiten zwischen 116 und 119 km/h gemessen.
Erst vor wenigen Tagen, am Auffahrtstag, 25. Mai 2017, stoppte die Kantonspolizei auf Ausserortsstrecken zehn Schnellfahrer. Sieben Verkehrsteilnehmer mussten an diesem Tag ihre Führerausweise auf der Kontrollstelle abgeben.
Artikelbild: Symbolbild