Im Verlaufe des Mittwochs (20.12.2017) wurden durch Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei im Schwerverkehrskontrollzentrum Schaffhausen gesamthaft 24 schwere Motorfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden bei drei Fahrzeugen mangelhafte Bremsanlagen festgestellt. Ein weiterer Fahrer lenkte sein Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand. Selbiger wies zudem Widerhandlungen im Bereich der Arbeits- und Ruhezeiten-Verordnung ( ARV1 ) auf.
Bei einem Fahrzeug konnte eine ungesicherte Ladung festgestellt werden. Im Weiteren wurde ein Fahrzeug angehalten, das die Kennzeichnung für Gefahrengut (orangene Tafel) nicht geöffnet hatte. Bei einem Chauffeur konnten drei Gegenstände aufgefunden werden, mit welchen er gegen das Waffengesetz verstieß. Die Gegenstände wurden zuhanden der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Die kontrollierten Fahrzeuge stammten mehrheitlich aus Osteuropa.
Führerschein aberkannt
Die Fahrzeuge mit den mangelhaften Bremsanlagen dürfen die Weiterfahrt erst nach erfolgter Reparatur antreten, jene mit ungesicherter Ladung nach den entsprechenden Anpassungen, sowie das Fahrzeug mit dem Gefahrengut mit der entsprechenden Kennzeichnung. Dem Chauffeur in fahrunfähigem Zustand wurde der Führerschein für die Schweiz aberkannt.
Die fehlbaren Chauffeure mussten jeweils Sicherheitsleistungen hinterlegen und werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, verantworten müssen.
Artikelfoto: Schaffhauser Polizei - (Symbolbild)