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Sarmenstorf AG - Eltern-Mörder ist schuldunfähig

(Bildquelle: polizeiticker)

Der 33-jährige Schweizer, der am 8. Juli 2015 in Sarmenstorf seine Eltern erstochen hatte, ist laut psychiatrischem Gutachten schuldunfähig. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat deshalb gegen den Beschuldigten beim Bezirksgericht Bremgarten statt eines Schuldspruchs eine stationäre...

Am Abend des 8. Juli 2015 wurde ein Schweizer Ehepaar tot in seinem Einfamilienhaus in Sarmenstorf aufgefunden (polizeiticker.ch berichtete). Die Ermittlungen haben gezeigt, dass deren ältester Sohn an jenem Abend zu seinen Eltern gefahren war, wo es in der Küche zwischen ihm und den Eltern zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung kam, die später in Tätlichkeiten ausartete.

Im Verlaufe dieser handfesten Auseinandersetzung griff der Beschuldigte zu seinem mitgeführten Klappmesser und fügte seiner Mutter und seinem Vater insgesamt 35 Stich- und Schnittverletzungen im Hals-, Brust- und Rückenbereich zu, an deren Folgen die Opfer noch vor Ort verstarben.

Beschuldigter leidet an paranoider Schizophrenie

Der Beschuldigte hat gestanden, seine Eltern getötet zu haben. Er macht geltend, seine Eltern hätten ihn angegriffen und er habe aus Notwehr zum Messer gegriffen. Laut psychiatrischem Gutachten litt und leidet der 33-Jährige unter paranoider Schizophrenie und befand sich zum Zeitpunkt der Tat in einem akut psychotisch-wahnhaften Zustand. Das von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten kommt deshalb zum Schluss, dass der Mann schuldunfähig sei.

Der Beschuldigte befindet sich seit Dezember 2015 im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug. Eine schuldunfähige Person kann für die ihr vorgeworfenen Taten strafrechtlich nicht belangt werden. Die Staatsanwaltschaft MuriBremgarten hat deshalb anstelle einer Strafe die Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme beantragt. Der Antrag ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig.