Die Täterschaft erbeutete dabei Deliktsgut im Wert von rund 4'500 Franken. Der Sachschaden wird auf insgesamt 2'000 Franken geschätzt.
Die Kantonspolizei St. Gallen empfiehlt einmal mehr, in Fahrzeugen keine Gegenstände offen liegen zu lassen.
Artikelfoto: Kantonspolizei St. Gallen - (Symbolbild)