Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot zieht jeweils ein entsprechendes Stadionverbot mit sich.
Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten. Von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgesprochene Rayonverbote können im verwaltungsinternen Rekursverfahren angefochten werden.
Allfällige Massnahmen aus den Vorkommnissen vom 10. April vor dem Stadion (polizeiticker.ch berichtete) sind dabei noch nicht berücksichtigt.