Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Jurte rund 3 Meter entfernt von der Schweizer Grenze auf dem Hoheitsgebiet von Deutschland lag. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lörrach/D wird der Fall, da alle Amtshandlungen bis anhin durch die Basler Behörden getätigt worden sind, zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt abgetreten.
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