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Rheinfelden AG - Todescrash infolge stark überhöhtem Tempo und Alkoholeinfluss

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg hat die Untersuchung zum Verkehrsunfall, der am 26. September 2015 fünf Tote und zwei Schwerverletzte gefordert hatte, abgeschlossen und das Verfahren eingestellt. Eine Dritteinwirkung kann ausgeschlossen werden.

Am frühen Morgen des 26. Septembers 2015 kam es in Rheinfelden zu einem tragischen Selbstunfall, bei dem fünf Männer im Alter zwischen 23 und 39 Jahren starben und zwei Frauen im Alter von 24 und 34 Jahren schwer verletzt wurden (polizeiticker.ch berichtete). Zur Klärung der Unfallursache und des Unfallhergangs hatte die Staatsanwaltschaft vergangenen Oktober ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun vorliegen.

Mit mindestens 92 km/h in die leichte Linkskurve

Auf der Strecke in der Alten Saline in Rheinfelden gilt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Das verkehrstechnische Gutachten hat gezeigt, dass der Lenker des Unfallwagens auf der geraden Strecke der Alten Saline mit stark übersetzter Geschwindigkeit in die leichte Linkskurve fuhr, und zwar mit einer Geschwindigkeit zwischen 92 km/h und 102 km/h.

Den Anprall an die Strassenleuchte erfolgte mit 87 km/h bis 96 km/h, bevor das Auto mit mindestens 80 km/h gegen den Baum prallte. Aufgrund der gleichmässig verlaufenden Reifenspuren aus der Kurve heraus kann die Staatsanwaltschaft ein Ausweichmanöver ausschliessen, ebenso, dass der Fahrer behindert wurde, namentlich durch Eingreifen in das Lenkrad durch einen anderen Mitfahrer.

Unfallursache ausschliesslich beim Lenker

Durch die nicht angepasste zu hohe Geschwindigkeit von mindestens 92 km/h und dem Mischkonsum von Alkohol von mindesten 1,25 Promillen sowie Cannabis und Medikamenten setzte zweifelsfrei der Lenker die Unfallursache, die zwei Schwerverletzte und fünf Tote forderte.

Da der Lenker ebenfalls verstorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg das Verfahren eingestellt. In Zusammenhang mit diesem tragischen Unfall sind keine weiteren Strafverfahren hängig.