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Raron VS - Anklage wegen Wolfsabschuss

(Bildquelle: polizeiticker)

Im März 2016 wurde am Ufer der Rhone auf dem Gebiet der Gemeinde Raron der Kadavereines Wolfes gefunden. Todesursache bildete der Schuss aus einem Gewehr, der das Herz desTieres getroffen hatte.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat in der Folge ein Untersuchungsverfahren eröffnet, welches zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine in der Region wohnhafte Person erhoben. Der beschuldigten Person werden neben dem Abschuss des Wolfs diverse weitere Widerhandlungen gegen die Jagd- und die Waffengesetzgebung vorgeworfen.

Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Seitens der Staatsanwaltschaft werden keine weiteren Auskünfte gegeben.

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