Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat in der Folge ein Untersuchungsverfahren eröffnet, welches zwischenzeitlich abgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nun beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine in der Region wohnhafte Person erhoben. Der beschuldigten Person werden neben dem Abschuss des Wolfs diverse weitere Widerhandlungen gegen die Jagd- und die Waffengesetzgebung vorgeworfen.
Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Seitens der Staatsanwaltschaft werden keine weiteren Auskünfte gegeben.
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