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Ostermundigen BE - Mehrere Zollvergehen

Am Wochenende hat die Kantonspolizei Bern im SchwerverkehrszentrumOstermundigen zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung dengrenzüberschreitenden Personentransport kontrolliert. Dabei wurden etwamehrere Zollvergehen und drei Fälle von Kabotage festgestellt. Zwei Fahrzeugewaren zudem...

Am Samstag und Sonntag, 4. und 5. November 2017, hat die Kantonspolizei Bern gemeinsam mit dem Zoll und dem Grenzwachtkorps eine koordinierte Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs durchgeführt. Polizeipatrouillen lotsten Reisecars und Kleinbusse von der Autobahn in das Schwerverkehrszentrum Mösli in Ostermundigen, wo anschliessend entsprechende Personen- und Fahrzeugkontrollen durchgeführt wurden.

Insgesamt wurden an beiden Tagen 14 Reisecars, fünf Kleinbusse und deren Ladung sowie mehr als 200 Personen mit ihren Gepäckstücken kontrolliert. In zwölf Fällen führten kontrollierte Personen Waren mit, die beim Grenzübertritt nicht zur Zollbehandlung angemeldet worden waren. In fünf weiteren Fällen wurden in den Fahrzeugen Waren festgestellt, welche keinem Passagier zugeordnet werden konnten, also widerrechtlich unbegleitet transportiert wurden.

Verstoss gegen Kabotageverbot

In drei Fällen wurde festgestellt, dass unverzollte und im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge innerhalb der Schweiz unerlaubte Personen- bzw. Warentransporte durchgeführt und dementsprechend gegen das Kabotageverbot verstossen hatten.

Weiter wurden verschiedene Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt. So wurde etwa einem Reisecar sowie einem Kleinbus die Weiterfahrt untersagt, da die Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet war. Dies nachdem im Rahmen der technischen Kontrollen etwa Mängel an der Bremsanlage sowie im Bereich der Stossdämpfer festgestellt worden waren.

Im Rahmen der Kontrollen konnte die Kantonspolizei Bern des Weiteren drei Personen anhalten, welche zur Verhaftung ausgeschrieben waren. Zudem wurden zwei Personen wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz und eine weitere wegen Widerhandlungen gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen angezeigt.

Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)