Nach abgeschlossenem Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis das zur Klärung der Todesumstände von Estelle Balet eröffnete Verfahren ein.
Es wurde festgestellt, dass kein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten als Ursache für den Tod von Estelle Balet vorlag.
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