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Öffentlichkeitsfahndung - Basler Hooligans ermittelt

Die Kantonspolizei St. Gallen ermittelte in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei St. Gallen acht von zehn Basel-Anhänger, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen öffentlich gesucht wurden. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies die Beschwerde eines Gesuchten ab. Es ergingen gegen sechs öffentlich gesuchte Beschuldigte Strafbefehle. Zwei Verfahren wurden sistiert.

Am 15.03.2015 fand in St. Gallen das Meisterschaftsspiel zwischen dem FC St. Gallen und dem FC Basel in der damals genannten AFG-Arena statt. Nach dem Spiel kam es beim Stadion und beim Bahnhof Winkeln zu Ausschreitungen. Anhänger des FC Basel vermummten sich und überstiegen Absperrungen.

Beim Bahnhof Winkeln behändigten sie Schottersteine und bewarfen damit polizeiliche Einsatzkräfte. Dabei wurden fünf Polizisten leicht verletzt. Ferner kam es zu Sachschäden von mehr als zehntausend Franken an Gebäuden und Fahrzeugen.

Aufgrund der Ausschreitungen musste der Bahnverkehr zwischen St. Gallen und Gossau unterbrochen werden.

Auftrag für Öffentlichkeitsfahndung

Die Stadtpolizei St. Gallen wertete Videoaufnahmen aus und konnte Bildmaterial von Basel-Anhängern sichern, die im Verdacht standen, an den Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Sie konnte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Basel-Stadt zwei Männer ermitteln. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen sanktionierte die beiden Beschuldigten mit bedingten Geldstrafen in der Höhe von 120 Tagessätzen zu 40 Franken und 150 Tagessätzen zu 70 Franken. Ferner erhielten die beiden Bussen in der Höhe von 600 Franken und 800 Franken. Die Stadtpolizei St. Gallen verfügte gegen diese beiden Männer Rayonverbote. Der FC St. Gallen verhängte Stadionverbote.

Zehn Männer konnten vorerst nach Ausschöpfung aller polizeilichen Ermittlungs- und Fahndungsmassnahmen nicht identifiziert werden. Deshalb beauftragte die Staatsanwaltschaft die Kantonspolizei St. Gallen, nach diesen zehn Männern öffentlich zu suchen. Die Kantonspolizei St. Gallen kündigte am 14.09.2015 die Öffentlichkeitsfahndung an und gab den gesuchten Basel-Anhängern die Möglichkeit, sich innert Wochenfrist zu melden. Da keine Meldungen eingingen, veröffentlichte die Kantonspolizei St. Gallen am 21.09.2015 verpixelte Bilder der Gesuchten. Nachdem sich zwei Personen selber meldeten und eine dritte Person eine anonyme Beschwerde gegen die Veröffentlichung eines Bildes erhob, publizierte die Kantonspolizei St. Gallen am 28.09.2015 die unverpixelten Bilder von sieben Männern.

Beschwerde abgewiesen

Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen wies am 03.11.2015 die anonyme Beschwerde ab. Das Gericht hielt fest, dass die angeordnete Öffentlichkeitsfahndung auf einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage beruhe, im öffentlichen Interesse stünde und verhältnismässig sei und erteilte der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen die Erlaubnis, dass bis anhin nicht publizierte Bild des Beschwerdeführers unverpixelt zu veröffentlichen. Nachdem der anonyme Beschwerdeführer innert einer ihm angesetzten Frist Angaben zu seiner Person machte, wurde von der Veröffentlichung des Bildes abgesehen.

Erfolgreiche Ermittlungen

Von den ursprünglich zehn mittels Öffentlichkeitsfahndung gesuchten Männern, konnten acht Personen identifiziert werden. Zwei Personen konnten nicht ermittelt werden. Diese Verfahren gegen Unbekannt wurden sistiert.

Drei Personen haben sich selbst gemeldet. Die restlichen fünf Personen konnten aufgrund von Hinweisen durch die Kantonspolizei St. Gallen ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen erliess infolge der Öffentlichkeitsfahndung insgesamt sechs Strafbefehle.

Die nicht vorbestraften Beschuldigten wurden u.a. wegen Landfriedensbruch, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, qualifizierter Sachbeschädigung, der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen sowie Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot zu bedingten Geldstrafen von 120 bis 150 Tagessätzen (Fr. 3'600 bis Fr. 10'800) und Bussen zwischen 800 Franken und 1'500 Franken verurteilt.

Zwei Verfahren wurden an andere Kantone abgetreten. Sämtliche Strafbefehle sind mittlerweile rechtskräftig. Die Stadtpolizei St. Gallen prüft derzeit noch die Verhängung von Rayonverboten gegen diese Personen. Der FC St. Gallen sprach Stadionverbote aus.