Kantone

Oberwallis VS - Untersuchung wegen Wahlfälschung läuft

Im Nachgang zu mehreren Medienanfragen bestätigt die Walliser Staatsanwaltschaft,dass eine Untersuchung wegen Wahlfälschung immer noch offen ist.

Unter der Verfahrensleitung des Oberstaatsanwaltes des regionalen Amtes des Oberwallis, der seinen Kantonsteil bestens kennt, beaufsichtigt durch den Generalstaatsanwalt (Art. 6 EGStPO), erlaubte die Untersuchung den Täter der strafbaren Handlungen ausfindig zu machen; er geniesst die Unschuldsvermutung.

Es geht immer noch darum, die genaue Anzahl der gefälschten Wahlzettel zu ermitteln. Das ganze Walhmaterial der betroffenen Gemeinde (mehr als 20'000 Rücksendungsblätter) wird durch die Spezialisten der Kantonspolizei minutiös untersucht.

Das Verfahren wird zeitverzugslos durch die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei weitergeführt. Über dessen Inhalt ist gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch das Untersuchungsgeheimnis zu wahren.

Die Entscheide betreffend die Einräumung der Parteistellung können mit Beschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden. Die SVP hat keine Beschwerde gegen die Aberkennung ihrer Parteistellung erhoben.

Artikelfoto: Kapo Wallis - (Symbolbild)