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Niederhelfenschwil SG - Untersuchung wegen Hanfindooranlage eingestellt

Das Verfahren in Bezug auf die im September 2016 entdeckte Hanfindooranlage in Niederhelfenschwil wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen beschlagnahmte am 1. September 2016 im Rahmen einer Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Vergehens gegen das Lebensmittelgesetz Hanfpflanzen in Niederhelfenschwil. Die Auswertung des THC-Gehalts ergab, dass es sich um Hanf mit einem THC-Gehalt von weniger als 1 Prozent handelt.

Die Untersuchung, die aufgrund des Zufallsfundes den Verdacht der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz betraf, wurde eingestellt. Der Beschuldigte erhält im Zusammenhang mit der Räumung der Hanfindooranlage eine Entschädigung von 1'000.00 Franken. Die Einstellung ist rechtskräftig.

Artikelfoto: Staatsanwaltschaft St. Gallen