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Martinach VS - Schwere Körperverletzung mit Axt - Täter verhaftet

Nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 14. März 2018, wurde vom Kantonsgericht gegenden mutmasslichen Täter der schweren Körperverletzung vom 22. Juli 2014 ein Haftbefehlerstellt.

Eine Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei Wallis und Waadt ermöglichte die Festnahme des mutmasslichen Täters am Morgen des 23. März 2018 im Kanton Waadt. Vor seiner Verurteilung wird der mutmassliche Täter noch einmal vom Gericht verhört.

Der Entscheid wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer Medienmitteilung veröffentlicht. Bis dahin wird das Kantonsgericht in dieser Angelegenheit keine weiteren Informationen abgeben. 

Artikelfoto: KlausHausmann (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)