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Malters LU - Suizid-Drama: Anklage wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung

(Bildquelle: polizeiticker)

Der ausserkantonale Staatsanwalt, welcher den Polizeieinsatz vom vergangenen März 2016 in der Gemeinde Malters LU untersucht, hat wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung gegen den Kommandanten und den Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei Anklage erhoben. Das Bezirksgericht Kriens hat als...

Am Dienstag, 8. März 2016, 16.00 Uhr, hatte die Luzerner Polizei im Rahmen eines Strafverfahrens des Kantons Zürich den Auftrag, in Malters (LU) eine Wohnung zu durchsuchen. Eine Frau, welche sich in der Wohnung aufhielt, verweigerte der Polizei den Zutritt und schoss aus dem Gebäude. Im Verlauf des Polizeieinsatzes hat sich die Frau in der Wohnung mit einer Schusswaffe das Leben genommen (polizeiticker.ch berichtete).

Ausserkantonaler Staatsanwalt führt Untersuchung gegen Einsatzverantwortliche Der Sohn der Verstorbenen hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen die Verantwortlichen des Polizeieinsatzes eine Anzeige u.a. wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Dr. iur. Christoph Rüedi (AG) wurde auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Luzern vom Kantonsgericht als ausserordentlicher Staatsanwalt mit der Untersuchung beauftragt.

Anklage gegen Verantwortliche wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung

Staatsanwalt Christoph Rüedi hat die Untersuchungen geführt und die Umstände der Selbsttötung abgeklärt. Dazu wurden mehrere Personen befragt. Der Staatsanwalt kommt zum Schluss, dass sich die beiden beschuldigten Personen (Kommandant und Leiter der Kriminalpolizei) für eine Intervention (gewaltsames Eindringen in die Wohnung) entschieden, ohne ausreichend weitere Handlungsalternativen geprüft oder wahrgenommen zu haben. Gemäss Anklage bestehen mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die erfolgte Intervention so nicht hätte durchgeführt werden dürfen und unverhältnismässig war.

Der zuständige Staatsanwalt hat die beiden Personen entsprechend beim Bezirksgericht Kriens wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Wann die Verhandlung stattfinden wird, ist noch nicht bekannt. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.