Kantone

Luzern LU - Strafverfahren gegen Mitarbeiter der Polizei eingestellt

(Bildquelle: polizeiticker)

Anlässlich der vergangenen Fasnacht hat sich ein Kadermitarbeiter der Luzerner Polizei in seiner Freizeit bei einer Festnahme eingemischt. Es wurden ihm eine Tätlichkeit und ehrverletzende Äusserungen vorgeworfen. Das eingeleitete Strafverfahren wurde mangels Strafanträge eingestellt. Nach...

Am Fasnachtssamstag, 25.02.2017, nahmen Mitarbeitende der Luzerner Polizei unter der Egg in Luzern zwei Männer fest. Dabei mischte sich ein Mitarbeiter der Polizei ein, der in seiner Freizeit an der Fasnacht teilnahm. Er soll die bereits arretierten Männer aus Nordafrika beschimpft und einen tätlich angegangen haben.

Nach dem Vorfall reichte die Luzerner Polizei bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige ein. Diese untersuchte den strafrechtlichen Bereich des Vorfalles. Da die beiden Festgenommenen keine Strafanträge stellten, wurde das Strafverfahren eingestellt und die Administrativuntersuchung weitergeführt.

Tätlichkeiten nicht nachgewiesen

Der Untersuchungsbeauftragte des Administrativverfahrens beurteilte die ehrverletzenden Äusserungen als nicht gravierend und eine Tätlichkeit konnte nicht nachgewiesen werden. Trotzdem wurde das fehlbare Verhalten schriftlich abgemahnt.

Der Mitarbeiter der Luzerner Polizei gesteht ein, mit seinem Verhalten dem Image der Polizei geschadet zu haben. Er hat sich bei den Betroffenen und bei der Luzerner Polizei entschuldigt.

Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)