Kantone

Lebensbedrohliche Gefahr auf Fliessgewässern

(Bildquelle: polizeiticker)

Auf und in schnell fliessenden Gewässern werden die Gefahren oft unterschätzt. Die Schaffhauser Polizei lancierte deshalb am Dienstagmorgen zusammen mit dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Schaffhausen, der Kantonspolizei Thurgau, der Polizeidirektion Konstanz und der Schweizerischen...

Unsere Gewässer locken jeden Sommer Tausende von Wassersportlern an. Die Unfallzahlen zeigen auf, dass die Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in den schnell fliessenden Gewässern die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen auf einer der schönsten Stromlandschaften Europas, der Rheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen, nicht zum Albtraum wird, müssen unbedingt die elementarsten Verhaltensregeln beachtet werden.

Die Schaffhauser Polizei hat aufgrund dessen zusammen mit dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Schaffhausen, der Kantonspolizei Thurgau, der Polizeidirektion Konstanz und der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein am 13. Juni 2017 eine Kampagne ins Leben gerufen, die unter anderem auf Plakaten und einem Merkblatt auf die wichtigsten Regeln hinweist, die für Badende aber auch Freizeitkapitäne auf Fliessgewässern relevant sind.

Die See- und Wasserpolizeien wie auch die Direktion der Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein sind überzeugt, dass bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Einhaltung der Verhaltensregeln unliebsame Zwischenfälle vermieden werden können.

Enge Zusammenarbeit auf dem Rhein

Der schweizerisch-deutsche Polizeivertrag ermöglicht auch auf den Gewässern eine enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Mit der Möglichkeit von gemischten Besatzungen soll die polizeiliche Präsenz auf dem Hochrhein erhöht werden.

Informationsmaterial über Vorschriften und Verhaltensregeln auf der Hochrheinstrecke können bei allen Dienststellen der Wasser- und Seepolizeien bezogen oder im Internet auf deren Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.

Artikelfoto: Lutz Blohm (CC BY-SA 2.0)