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Landquart GR - Nur Bussen im Carna-Grischa-Fleischskandal

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat die Strafuntersuchung zur Abklärung der Geschäftspraktiken bei einer Bündner Fleischhandelsfirma abgeschlossen und zwei Strafbefehle erlassen.

Am 7. November 2014 gingen bei der Kantonspolizei Graubünden und der Staatsanwaltschaft Graubünden gleichlautende Strafanzeigen ein, worin der anonyme Anzeigeerstatter ausführte, dass die Fleischhandelsfirma in Landquart ausländisches Fleisch neu verpacke, umetikettiere und als Schweizer Fleisch verkaufe.

Zur Abklärung der Vorwürfe eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden daraufhin ein Strafverfahren, das sich gegen zwei Geschäftsführer der Firma richtete. Dabei wurden in den Räumlichkeiten der Fleischhandelsfirma eine Hausdurchsuchung durchgeführt, Unterlagen ausgewertet und diverse Personen polizeilich sowie staatsanwaltschaftlich befragt.

Als Schweizer Fleisch gekennzeichnet

Die Untersuchung ergab, dass im Zeitraum von Ende 2009 bis zum 25. Juli 2013 Geflügel- und Rindfleisch verkauft wurde, das mit Schweizer Herkunft gekennzeichnet war, obschon es sich um Fleisch aus dem Ausland handelte. Im gleichen Zeitraum wurden Produkte als Frischfleisch deklariert, obschon es mit Tiefkühlprodukten vermischt worden war.

Abnehmer der Fleischprodukte waren Hotels und Restaurants in der Ostschweiz und den Regionen Zürich und Aargau. Für die Ermittlungen wurde zudem das Amt für Lebensmittel und Tiergesundheit Graubünden beigezogen. Dessen Abklärungen ergaben keine Hinweise darauf, dass abgelaufene oder verdorbene Produkte in Umlauf kamen.

Strafbefehle noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die zwei Beschuldigten Strafbefehle erlassen und sie wegen mehrfacher Warenfälschung verurteilt; einen davon zudem wegen eines Delikts aus dem Nebenstrafrecht.

Ein Beschuldigter wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Franken sowie einer Busse von 3'400 Franken bestraft; der andere mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 280 Franken und einer Busse 6'300 Franken.

Die beiden Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.