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Köln NRW - Cannabis-Dealer und Breitmaulfrösche

(Bildquelle: polizeiticker)

Als erfrischend lebensnah erweisen sich immer wieder gespielte Uralt-Witzchen wie zum Beispiel derjenige von der Schlange und dem Breitmaulfrosch.

Zur Auffrischung: Frohgemut quakend hüpfte die minderjährige Kröte durch die Landschaft und begegnete allerlei anderem Getiers. Neugierig wandte sie sich an ein ihr begegnendes Chamäleon und fragte mit breitem Maul. "Wasss machst Du daaa?" Die Echse daraufhin: "Ich fange Fliegen." Alsbald trifft der weiterhüpfende Frosch auf eine Schlange und fragt ebenso arglos mit überbreiter Kauleiste: "Wasss machst du daaa?" Antwort: "Ich fange Breitmaulfrösche." Die spontane Reaktion des kleinen Lurchs mit plötzlich zugespitztem Maul: "Hür gübt`s keine Breitmaulfrösche....!"

Mit nicht ganz unähnlichen Reaktionen ihrer Adressaten werden auch Kölner Streifenpolizisten immer wieder konfrontiert. So geschehen am frühen Sonntagmorgen (19. November) im Ortsteil Urbach. Eine Streifenwagenbesatzung beabsichtigte gegen 5.40 Uhr an der Frankfurter Straße Ecke Pfaffenpfädchen, einen mit vier jungen Männern (20, 18, 19, 19) besetzten Ford Fiesta zu kontrollieren. Aus dem geöffneten Fahrerfenster dringt den Polizisten sehr starker Cannabis-Geruch entgegen. Mit infolgedessen - so darf jedoch nur vermutet werden - leicht verwaschener Sprachmodulation fragen die Beamten daraufhin die Fahrzeuginsassen nach dem Besitz oder Konsum von Betäubungsmitteln. Unisono daraufhin die einhellige Antwort der Befragten im Brustton der Überzeugung: "Nein-nein, wir haben keine Drogen dabei!"

Tatsächlich verlief ein Drogenschnelltest bei dem 19-jährigen Fahrer noch negativ. Nicht so jedoch die Durchsuchung des Quartetts und seines Fahrzeugs: Prompt fanden sich insgesamt 70 säuberlich abgepackte Cannabis-Tütchen, eine Feinwaage, ein Baseballschläger, Tierabwehrspray sowie Bargeld in dreistelliger Höhe in kleiner Stückelung.

Und da Polizisten - im Gegensatz zu oben genanntem Reptil - ihre Maßnahmen weniger auf leutselige Behauptungen als auf vorliegende Tatsachen stützen, müssen sich die jungen Männer nun in Strafverfahren wegen illegalen Betäubungsmittelhandels verantworten.

Dessen ungeachtet steht zu vermuten und zu hoffen, dass dem kleinen, geistesgegenwärtigen Fröschlein auch fürderhin drakonische Zwangsmaßnahmen erspart bleiben. Zumal nach derzeitiger Rechtslage allein das Vorliegen eines wie auch immer gearteten Sprechorgans keinerlei Straftatbestand erfüllt. Und von dessen vorlautem Gebrauch ist hier keine Rede.

Artikelfoto: Symbolbild