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Karlsruhe BW - Durchsuchung im Zuge des Berliner Anschlags

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Bundesanwaltschaft hat gestern aufgrund eines Beschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Unterkunft eines 26-jährigen tunesischen Staatsangehörigen in einem Flüchtlingsheim in Berlin durch Beamte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes durchsuchen lassen. Er steht im...

Nach den bisherigen Erkenntnissen kannten sich Amri und der Beschuldigte spätestens seit Ende 2015. Aufgrund eines Hinweises konnte rekonstruiert werden, dass beide sich noch am Vorabend des Anschlagstages, am 18. Dezember 2016, gegen 21.00 Uhr in einem Restaurant in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen, getroffen und intensiv unterhalten haben.

Vor diesem Hintergrund ergab sich der Verdacht, dass der Beschuldigte in die Tat eingebunden gewesen sein könnte, zumindest aber von Anschlagsplänen Amris gewusst haben könnte.

Bei der Durchsuchung wurden unter anderem Kommunikationsmittel sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden. Die gegen den Beschuldigten bestehenden Verdachtsmomente reichen derzeit nicht für einen dringenden Tatverdacht aus. Die Bundesanwaltschaft hat gegen ihn daher keinen Haftbefehl beantragt.

Vorläufige Festnahme

Allerdings wurde der Beschuldigte gestern in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Berlin vorläufig festgenommen und heute dem dortigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Darüber hinaus wurde gestern ein weiterer Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vollstreckt. Diese Durchsuchung bezog sich auf einen früheren Mitbewohner von Anis Amri. Mit ihm teilte sich Amri seit Herbst 2016 ein Zimmer in Berlin-Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen. Er kommt daher als Zeuge in Betracht.

Die Auswertung von Amris Mobiltelefon hat ergeben, dass er am Vor- und Nachmittag des Anschlagstages versucht hat, den Zeugen zu erreichen. Ob es tatsächlich zu einem Gespräch kam, ist derzeit noch offen. Bei der Durchsuchung wurden Kommunikationsmittel des Zeugen sichergestellt, die derzeit ausgewertet werden.

Zum Stand der weiteren Ermittlungen kann derzeit Folgendes mitgeteilt werden:

1. Am Tattag hielt sich Anis Amri den bisherigen Erkenntnissen zufolge am Nachmittag am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin auf. Das war der Standort des LKW, den er später als Tatmittel benutzte. Anschliessend suchte Amri die Fussilet-Moschee in der Perleberger Strasse auf. Gegen 19.30 Uhr kehrte er zum Friedrich-Krause-Ufer zurück.

2. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand erfolgte die tödliche Schussabgabe auf den polnischen LKW-Fahrer am Friedrich-Krause-Ufer. Der LKW war dort entgegen der Fahrtrichtung am Seitenstreifen geparkt. Die Fahrertür zeigte zum Spreeufer. Die Spurenbild spricht dafür, dass die Schussabgabe aus Richtung der Fahrertür erfolgte. Es wurden Schmauchspuren an der Gummileiste der geöffneten Fahrertür festgestellt. Zudem wurde am Standort des LKW eine Patronenhülse aufgefunden. Diese passt zu der in Italien sichergestellten Waffe.

3. Nach dem Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung haben sich bislang keine Hinweise dafür gefunden, dass sich zum Tatzeitpunkt eine dritte Person in der Fahrerkabine aufgehalten hat.

4. Anhand der GPS-Daten des LKW konnte die Route vom Friedrich-Krause-Ufer zum Anschlagsort nachverfolgt werden. Sie führte über die Budapester Strasse die Hardenbergstrasse und den Ernst-Reuter-Platz zurück über die Hardenbergstrasse zum Breitscheidplatz.

5. Kurz nach dem Anschlag wurde eine männliche Person im Bereich Bahnhof Zoo von einer Videokamera aufgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass es sich um Anis Amri handelt. Die Bilder legen nahe, dass Amri wusste, dass er aufgezeichnet wird. Er zeigt den sogenannten Tauhid-Finger das ist ein erhobener Zeigefinger in die Richtung der Kamera.

6. Nach Erkenntnissen der niederländischen Behörden war Amri am 21. Dezember gegen 11.30 Uhr am Bahnhof in Nimwegen/NL und anschliessend gegen 13.20 Uhr am Bahnhof in Amsterdam. Er soll dort jeweils von Überwachungskameras aufgezeichnet worden sein.

7. Nach einer Vorabinformation der italienischen Behörden ist die in Berliner Tatwaffe identisch mit der in Italien. Das ergab ein Abgleich der Geschosshülsen. Gegenstand der Ermittlungen ist nunmehr die Frage, wie Amri in den Besitz der Waffe gekommen ist.