Kantone

Kapo Thurgau setzt während der Fussball-EM auf Toleranz

Die Fussball-Europameisterschaft in Frankreich soll auch im Thurgau zu einem Fest werden. Die Kantonspolizei Thurgau setzt dabei auf Toleranz - und sie greift konsequent durch, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet wird.

Die Fussball-EM in Frankreich wird auch im Thurgau für Begeisterung sorgen. Hat das eigene Team gewonnen oder sich für die Achtelfinals qualifiziert, kommen die Fans auf öffentlichen Plätzen und Strassen zusammen, um den Erfolg zu feiern. Die Kantonspolizei Thurgau wird solche Feiern aufmerksam begleiten und für Ordnung und Sicherheit sorgen - so tolerant wie möglich und so konsequent wie nötig. Aufgrund der Erfahrungen aus vergangenen Endrunden stehen zwei Aspekte im Vordergrund: Das Verhalten der Fans im Verkehr und die Nachtruhe.

Nicht alle interessieren sich für Fussball, nicht alle haben Verständnis für lautstarke Siegesfeiern und Hupkonzerte. Die Kantonspolizei Thurgau bittet deshalb Fussballfans und Menschen, die sich nicht für die EM begeistern können, um Rücksichtnahme, gegenseitiges Verständnis und Toleranz.

Feiern in der Öffentlichkeit werden grundsätzlich toleriert

Die Kantonspolizei wird Feiern im öffentlichen Raum grundsätzlich tolerieren. Sie schreitet jedoch konsequent ein, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, beispielsweise wenn sich alkoholisierte Personen auffällig verhalten und bei Beschimpfungen, Sachbeschädigungen oder Tätlichkeiten.

Im Verkehr endet die Toleranz bei erhöhter Eigen- oder Fremdgefährdung; etwa bei Fahren mit übersetzter Geschwindigkeit, Mitfahren und Mitfahrenlassen auf Motorhaube oder Autodach oder bei waagrechtem Fahnenschwenken aus dem Fahrzeuginneren. Teilen sich feiernde Fussgängerinnen und Fussgänger die Strassen und Plätze mit Autokorsos, kann die Kantonspolizei Thurgau Strassenabschnitte sperren, und es werden Umleitungen organisiert.

Auch während der EM ist die Nachtruhe nicht ausser Kraft gesetzt. Bei Spielen, die nach 22 Uhr zu Ende gehen, werden Freudenkundgebungen im öffentlichen Raum bis eine Stunde nach Spielschluss toleriert.