Bei Zollkontrollen hat das Grenzwachtkorps zahlreiche Einfuhren von Feuerwerk beanstandet. In 154 Fällen stellten die Grenzwächter fest, dass entweder eine Einfuhrbewilligung fehlte, oder die Gegenstände nicht handhabungssicher und deshalb grundsätzlich zur Einfuhr verboten waren. Insgesamt wurden rund 620 Kilogramm Feuerwerk beschlagnahmt.
Die Sicherstellungen erfolgten im Reiseverkehr und die pyrotechnischen Gegenstände waren für die private Verwendung vorgesehen. Die betroffenen Personen werden sich wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz bei den zuständigen Staatsanwaltschaften verantworten müssen.