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Kanton ZG - Betrügerpaar erneut rechtskräftig verurteilt

Ein Betrügerpaar hatte zum wiederholten Mal wertlose Anlagen an Investoren und Kleinanlegerverkauft. Das Obergericht des Kantons Zug verurteilte die Beiden unter anderemwegen Betrug zu zusätzlichen Freiheitsstrafen.

Jürgen K. wurde vom Obergericht des Kantons Zug wegen gewerbsmässigem Betrug und weiteren Delikten verurteilt, seine damalige Ehepartnerin Karin K. unter anderem wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und Betrug zum Nachteil einer weiteren Person.

Jürgen K., der Ende 2017 bedingt aus der Haft entlassen wurde, erhielt eine unbedingte, zusätzliche Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Karin K., die ebenfalls vorbestraft ist, erhielt eine bedingte Zusatzstrafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe. Weil die Parteien kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Obergerichts ergriffen haben, ist dieses in Rechtskraft erwachsen.

Die Beschuldigten haben 2012 und 2013 telefonisch mittels "Cold Calling" nicht werthaltige Anlagen in Bambusplantagen auf den Philippinen verkauft. Rund ein Dutzend Personen investierten gegen 200'000 Franken in das vermeintliche Start-up-Unternehmen Sensei Energy AG. Effektive Investitionen wurden jedoch nicht getätigt. Stattdessen haben der Deutsche und die Schweizerin den Grossteil der Anlegergelder unmittelbar nach Gutschrift auf den Geschäftskonten in Bar bezogen und für ihren persönlichen Lebensunterhalt ausgegeben.

Betrügerpaar 2017 bereits wegen Max Entertainment AG verurteilt

Jürgen und Karin K. sind bereits früher wegen betrügerischer Machenschaften in Erscheinung getreten und verurteilt worden. Mit wertlosen Aktien ihrer Firma Max Entertainment Group AG mit Sitz in Baar haben sie 292 Geschädigte um 7 Millionen Franken gebracht.

Die Max Entertainment hätte im Jahr 2006 die Kampfsportart "Mixed Martial Arts" zuerst in der Schweiz und dann in Deutschland pushen sollen. Dank inszenierter Shows im Fernsehen und teurer Werbung überzeugte Jürgen K. potenzielle Geldgeber, mit Aktien in das Start-up-Unternehmen einzusteigen. Telefonverkäufer köderten Investoren zudem mit einem geplanten Börsengang.

Gemäss den Feststellungen des Gerichts wurden mehr als die Hälfte der Anlagegelder für Provisionen und Eigenbezüge verwendet. Für die effektive Geschäftstätigkeit der Max Entertainment Group AG wurde nur ein kleiner Teil der Anlegergelder eingesetzt. Das Gericht attestierte den Verurteilten keine effektive Geschäftsführungsabsicht. Die Anleger seien darüber getäuscht worden, dass die Max Entertainment Group AG primär eine Fassade mit dem Zweck der Selbstbereicherung war.

Jürgen K. wurde dafür im Mai 2017 vom Obergericht des Kantons Zug mit fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft, Karin K. und die weiteren drei Beschuldigten erhielten Freiheitsstrafen zwischen 14 und 29 Monaten. Neben den Verurteilungen wurden durch das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft finanziell wesentliche Einziehungen und Ersatzforderungen gegen die Beschuldigten angesetzt. Die Beschuldigten wurden zudem verurteilt, Schadenersatz an die Geschädigten zu leisten.

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Artikelfoto: Activedia (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)