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Kanton Wallis VS - Anstieg von Betrugsdelikten im Internet

(Bildquelle: polizeiticker)

In den letzten Wochen stellte die Kantonspolizei Wallis eine Zunahme von Betrugsdelikten bei Einkäufen im Internet fest. Der grosse Erfolg, den die verschiedenen Online-Anbieter erzielen, zieht ebenfalls die Betrüger an. Diese versuchen potentielle Käufer mit verschiedenen Methoden auf den...

Der Betrug spielt sich in der Regel wie folgt ab: Das Opfer wird im Internet auf einen Artikel mit einem besonders günstigen Verkaufspreis aufmerksam. Bezahlt im Anschluss den geforderten Betrag, ohne jedoch den Artikel je zu erhalten.

Vor dem Kauf eines Artikels im Internet, sollte einige Grundregeln mit gesundem Menschenverstand in Betracht gezogen werden, um zu vermeiden später Opfer eines Betruges zu werden:

  • Ist das Angebot nicht zu günstig um wahr zu sein?
  • Ist die Internetseite vertrauenswürdig?
  • Ist der Verkäufer klar identifizierbar?
  • Tätigen Sie vor allem keine Zahlungen über ein Geldinstitut im Ausland.
  • Geben Sie nur das strikte Minimum Ihrer persönlichen Daten preis.

Die Mehrheit der Betrugsdelikte weisen eine oder mehrere dieser Besonderheiten auf:

  • Der Verkäufer befindet sich im Ausland
  • Der Verkäufer weigert sich, Sie unter einem fadenscheinigen Vorwand zu treffen.
  • Es werden die Angaben Ihrer Kreditkarte verlangt.
  • Der Verkäufer besteht auf die Überweisung über ein Geldinstitut vorzugsweise im Ausland.
  • Die Nachrichten sind in englischer oder französischer Sprache verfasst.
  • Es werden zusätzliche Überweisungen gefordert.

Wenn Sie in einer Internetauktionsplattform oder Website für Kleinanzeigen auf ein Angebot stossen, das suspekt wirkt, unterrichten Sie umgehend den Administrator der betroffenen Site. Nur der Administrator selber kann ein Angebot aus dem Netz nehmen und so vermeiden, dass jemand Opfer eines Betrugs wird. Im Zweifelsfall und bei Verdacht kann KOBIK via Meldeformular informiert werden.

Meistens reicht die Beweislage für eine Strafanzeige nicht aus. Die Aussicht auf die Eröffnung eines Strafverfahrens wegen Betruges ist gering und damit stehen auch die Chancen schlecht, dass Sie das bereits überwiesene Geld zurückerhalten.

Weitere Ratschläge sind auf der Internetseite der Kantonspolizei Wallis oder auf der Internetseite der Schweizerischen Kriminalprävention ersichtlich.