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Kanton St. Gallen SG - Fahrunfähig hinter dem Steuer

In der Zeit zwischen Donnerstag und Freitag hat die Kantonspolizei St. Gallen eine Autofahrerin und vier Autofahrer kontrolliert, welche in fahrunfähigem Zustand unterwegs waren. Sie alle mussten ihre Führerausweise abgegeben und die Verzeigung an die Staatsanwaltschaft zur Kenntnis nehmen.

Am Donnerstag, um 10.20 Uhr, wurde in Burgau eine 25-jährige Frau kontrolliert, welche ihr Auto in nicht fahrfähigem Zustand lenkte. Sie musste eine Blut- und Urinprobe wie auch ihren Führerausweis abgeben.

Ebenfalls am Donnerstag, um 16.40 Uhr, hat ein 49-Jähriger auf der Autobahn A13, Fahrtrichtung Haag - Sennwald, mit seinem Auto eine Streifkollision verursacht. Es entstand Sachschaden im Betrag von rund 1'500 Franken. Er konnte kurz danach angehalten werden. Gemäss Hinweisen fiel das Auto schon zuvor auf, da es unsicher gelenkt wurde. Der 49-Jährige musste eine Blut- und Urinprobe wie auch seinen Führerausweis abgeben.

Betrunkener mit 1,93 mg/l unterwegs

Wiederum am Donnerstag, um 20.10 Uhr, wurde in Montlingen ein 52-jähriger Autofahrer kontrolliert und als fahrunfähig beurteilt. Die beweissichernde Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 1,93 mg/l. Ihm wurde der Führerausweis abgenommen.

Ebenso am Donnerstag, um 22 Uhr, wurde in Lichtensteig ein 75-jähriger Autofahrer kontrolliert und als fahrunfähig beurteilt. Die beweissichernde Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0,53 mg/l. Auch er musste seinen Führerausweis abgeben.

Trotz Führerausweisentzug weitergefahren

Am Freitag, um 1 Uhr, kontrollierte eine Patrouille einen 33-jährigen Autofahrer beim Autobahnzubringer St. Fiden und beurteilte ihn als fahrunfähig. Da es nicht möglich war, eine gültige beweissichernde Atemalkoholprobe durchzuführen, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er musste seinen Führerausweis ebenso abgeben.

Um 03.25 Uhr, wurde der Fehlbare auf der Martinsbruggstrasse erneut mit seinem Auto angehalten und kontrolliert. Aufgrund seines Verhaltens wurde sein Auto auf Verfügung der Staatsanwaltschaft vorläufig sichergestellt. Zudem wird er wegen Fahrens trotz Entzug und abermals wegen Fahrens in nicht fahrfähigem Zustand zur Anzeige gebracht.

Artikelfoto: stevepb (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)