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Kanton St. Gallen SG - Aktion "Toter Winkel" in Schulklassen

Die Abteilung Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei St. Gallen führt in der Zeit vom Montag13. März bis Dienstag, 04. April 2017 an diversen Orten (siehe unten) die Aktion "Toter Winkel"beim Lastwagen mit Schülerinnen und Schülern der Mittelstufe, also 4. - 6. Primarklassen, durch.

Zeitspanne

Montag, 13. März 2017, ab 09.30 Uhr bis Dienstag, 04. April 2017, 11.30 Uhr

Standorte der Demonstrationen (2 Teams)

13./14. März in Marbach, Mehrzweckgebäude
15./16./17. März in Widnau, Schulhaus Schlatt
20. bis 24. März in Heerbrugg, Feuerwehrdepot
27./28./29. März in Wittenbach, Feuerwehrdepot
30./31. März in Abtwil, Schulhaus Ebnet
13. bis 22. März in Wil, Thuraustrasse, altes Zeughaus
23. bis 28. März in Flawil, Wilerstrasse, Feuerwehrdepot
29. März bis 03. April in Zuzwil, Schulhaus Wiesengrund
04. April in Engelburg, Primarschulhaus

Die Instruktionen finden grundsätzlich zu den Unterrichtszeiten der Schulen statt. Da die Zeitfenster unserer Instruktionen aber vom Zeitplan der Schulen abweichen können, sollte vorgängig mit der verantwortlichen Person (siehe unten) Kontakt aufgenommen werden.

Bei Lastwagen gibt es an der rechten Seite eine Zone, die für den Lenker trotz Rückspiegeln unsichtbar bleibt. Zweiradfahrer, die sich hier befinden, sind im hohen Mass gefährdet. Für sie kann dieser "Tote Winkel" in des Chauffeurs Blickfeld leicht zum Todeswinkel werden.

Autofahrer weniger gefährdet

Bei Personenwagen ist das Problem weniger kritisch. Wer als Pw-Fahrer beim Rechtsabbiegen in den Innenspiegel schaut und sich mit einem Seitenblick über die rechte Schulter vergewissert, dass kein Zweiradfahrer neben ihm ist - oder gar den rechten Aussenspiegel benützt - und dann ganz rechts einspurt, wird kaum dem trügerischen Phänomen des "toten Winkels" der Rückspiegel erliegen.

Die Kopfdrehung bringt letzte Sicherheit. Bei Personenwagen tauchen rechts von hinten nahende Zweiradfahrer unübersehbar zuerst im Heckfenster und dann in einem Seitenfenster auf.

Trotz Aussenspiegeln: Toter Winkel

Bei Lastwagen mit fensterlosen rückseitigen Aufbauten kann der Führer nur über die Aussenspiegel links und rechts nach hinten sehen. Doch so gross diese auch sein mögen, das durch sie vermittelte Blickfeld ist mit toten Winkeln behaftet.

Selbst weitwinklige und mehrteilige Spiegelkonstruktionen lösen das Problem nicht völlig. Gesetzliche Vorschriften beschränken zudem die Krümmung weitwinkliger Spiegel, da diese einen verzerrten räumlichen Eindruck erwecken und das Einschätzen der Geschwindigkeit von sich nähernden Fahrzeugen erschweren. Fischaugenspiegel, die im Prinzip ein lückenloses Bild vermitteln können, sind aus diesem Grunde unzulässig.

Ahnungslose Zweiradfahrer gehen Risiken ein

So ist ein toter Winkel in der Regel unvermeidlich. Die Chauffeure kennen und fürchten ihn. Denn sie wissen, dass die allermeisten Zweiradfahrer keine Ahnung haben von dem hohen Risiko, in das sie sich begeben, wenn sie dicht rechts neben einem "Brummer" vorfahren oder anhalten. Ihre Lage wird fatal, wenn der Lastwagen rechts abbiegt. Denn bekanntlich fährt der Hinterwagen eine Kurve enger, nähert sich dem Zweiradfahrer mehr und mehr, und wenn dieser nicht zur Seite weichen kann, wird er von den Hinterrädern überrollt.

Lastwagenlenkern obliegt die Pflicht, in diesem Sinne ganz besondere Vorsicht walten zu lassen. Doch auch sie können Opfer von Täuschungen, eines "Ver-Sehens" werden. Umso mehr kommt es darauf an, dass auch die Zweiradfahrer solch kritische Situationen aus eigenem Erleben kennen lernen, um sich durch entsprechendes Verhalten selbst zu schützen.

Artikelfoto: polizeiticker.ch - (Symbolbild)