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Kanton Schaffhausen SH - Warnung vor Anrufen durch falsche Polizisten

(Bildquelle: polizeiticker)

Immer wieder werden bevorzugt ältere Bürger Opfer von geschickt agierenden Betrügern. Relativ neu ist dabei die Vorgehensweise der Täter, sich bei telefonischen Kontakten als Polizisten auszugeben. Anfang Oktober 2016 gingen bei der Schaffhauser Polizei mehrere entsprechende Meldungen ein.

Die bislang unbekannten Täter melden sich, bisher in hochdeutscher Sprache, mit unterschiedlichen Namen und polizeilichen Dienstbezeichnungen. Im Verlaufe des Gespräches werden z.B. echt klingende Informationen zu Fahndungserfolgen der Polizei gegeben und in diesem Zusammenhang auf die Kontaktdaten der Angerufenen gestossen zu sein.

Die Betroffenen werden in der Folge über im Hause vorhandene Bargeldbestände und weitere Vermögenswerte ausgefragt. Auch Verhaltenstipps sollen das Vertrauen in die Anrufer stärken. Möglicherweise geben die falschen Polizisten auch vor, dass in der Bank des Betroffenen ein "Maulwurf" vermutet werde, der versuche, das Bankkonto zu hacken und das Ersparte ins Ausland zu transferieren.

Ziel der mutmasslichen Betrüger ist dabei stets, eine rasche Übergabe von Bargeld zu vereinbaren, um die Vermögenswerte bei der "Polizei" in Sicherheit zu bringen. Um es den Betroffenen so einfach wie möglich zu machen, bieten die Betrüger auch einen Abholservice am jeweiligen Wohnort oder sogar in der Nähe eines Bankinstitutes an.

Die Schaffhauser Polizei warnt vor solchen Anrufen und rät Folgendes:

  • Seien Sie bei Anrufen von angeblichen Polizisten, die hochdeutsch sprechen, skeptisch.
  • Im Zweifelsfall zur Klärung die Polizei (117) nochmals anrufen.
  • Stellen Sie dem angeblichen Polizisten Gegenfragen, z.B. nach seiner direkten Telefonnummer resp. der Telefonnummer des Polizeipostens.
  • Geben Sie keine Details zu ihren familiären und finanziellen Verhältnissen bekannt.
  • Übergeben Sie niemals Bargeld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Warnen Sie Bekannte und Verwandte.
  • Melden Sie der Polizei, wenn Sie bereits Opfer eines Betruges oder Betrugsversuchs geworden sind.