Eine unbekannte Täterschaft, die sich als 13-jähriger Jugendlicher ausgab, gelangte im November 2016 in den Besitz der Mobiltelefonnummer einer 6.-Klässlerin aus dem Kanton Schaffhausen. Die Täterschaft forderte das Mädchen in der Folge via Whats-App auf, Nacktfotos von sich zu senden. Als das Mädchen diesen Aufforderungen nicht nachkam, wurde es massiv bedroht und genötigt, ein Nacktbild von sich zu versenden. Kurze Zeit später wurde das besagte Bild von der Täterschaft via Internet verbreitet.
Die Schaffhauser Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Gefahren, die das Internet beziehungsweise die heutigen Kommunikationsmöglichkeiten bergen, hin. Sie rät bei der Internet- und Chatkommunikation gegenüber unbekannten Personen grundsätzlich misstrauisch zu sein und keinesfalls Bilder und Videos des eigenen Körpers herauszugeben. Oftmals geht dieses Phänomen, genannt "Sextortion", auch mit Geldforderungen einher.