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Kanton LU - Geldstrafen und Bussen für fehlbare Autofahrer

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat drei fehlbare Autofahrer zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Die Lenker sind zwischen 28 und 82 Jahre alt. Sie sind alkoholisiert, übermüdet oder ohne gültigen Führerausweis Auto gefahren. Die Urteile sind rechtskräftig.

Ein 28-jähriger Schweizer fuhr übermüdet und angetrunken mit seinem Auto anfangs September durch Geuensee. Während der Fahrt ist er eingeschlafen und verlor die Herrschaft über sein Auto. Er fuhr in einen Pflanzentrog und verursachte einen Sachschaden von 1'000 Franken. Danach verliess er die Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat den Lenker zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 110 Franken (bedingt) und einer Busse von 1'700 Franken verurteilt. Zudem muss der die Untersuchungskosten von rund 1'300 Franken bezahlen.

Unter Alkoholeinfluss am Steuer

Mitte Dezember 2017 fuhr ein 41-jähriger Mann aus Portugal mit seinem Auto auf der Bahnhofstrasse durch Dagmersellen. Der Lenker hatte dabei einen Atemalkohol von mind. 0.9. mg/l. Er wurde zu einer Gedlstrafe von 80 Tagessätzen zu je 80 Franken (bedingt) und einer Busse von 1'600 Franken verurteilt. Er hat zudem die Untersuchungskosten von rund 900 Franken zu bezahlen.

Bestraft wurde auch ein 82-jähriger Schweizer, welcher trotz entzogenen Führerschein im Oktober 2017 mehrfach mit seinem Auto unterwegs war. Der Mann wurde deswegen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Franken (bedingt) und einer Busse von 1'800 Franken verurteilt. Zudem hat er die Untersuchungskosten von rund 1'400 Franken zu bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hat das Auto des Fahrers sichergestellt.

Alle Urteile sind rechtskräftig.

Artikelfoto: stevepb (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)