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Kanton FR - Einsatz von Drohnen während Veranstaltungen verboten

Der Einsatz von Flugmodellen (Drohnen und gleichgestellte Fluggeräte) wird während den dreibevorstehenden Veranstaltungen vom 29. November, 2. und 14. Dezember 2017 vorübergehendverboten sein. Der Staatsrat hat dazu drei Beschlüsse publiziert.

Im Rahmen von drei Grossveranstaltungen, die im Kanton Freiburg kurz vor Jahresende stattfinden werden, informiert die Kantonspolizei, dass auf Entscheid des Staatsrates der Einsatz von Flugmodellen (Drohnen und gleichgestellte Fluggeräte) von 0 bis 30 kg in weniger als 300 m Entfernung der Veranstaltungen gemäss nachstehenden Plänen und definierten Zeitfenstern verboten sein wird.

Angesichts des erwarteten Andrangs soll mit dieser Massnahme die Sicherheit garantiert und insbesondere das Risiko eines Absturzes solcher Geräte vermieden werden.

Dieses Verbot gilt an drei Daten:

Mittwoch, 29. Dezember 2017, von 12 bis 23 Uhr, anlässlich der Feier zu Ehren der vorgesehenen Wahl von Herr Dominique de Buman als Präsident der vereinigten Bundesversammlung, in den Städten Freiburg und Murten, innerhalb folgender Perimeter:

Freiburg: 

Murten:

Samstag, 2. Dezember 2017, zwischen 8 und 23 Uhr, anlässlich des traditionellen Umzugs des St-Niklaus, in der Stadt Freiburg, innerhalb folgender Perimeter:

Freiburg:

Donnerstag, 14. Dezember 2017, zwischen 11 und 23 Uhr, anlässlich der Feier zu Ehren der vorgesehenen Wahl von Herr Alain Berset zum Präsidenten des Bundesrats, in Düdingen, Belfaux, Freiburg und Bulle, innerhalb folgender Perimeter:

Düdingen:

Belfaux:

Freiburg:

Bulle:

Jeder Verstoss gegen diese Verbote gilt als Straftat und wird an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht. Die Flugmodelle werden sichergestellt.

Der Einsatz eines Flugmodells während diesen Veranstaltungen kann durch das Kommando der Gendarmerie ausnahmeweise bewilligt werden. Dazu ist spätestens vier Tage vor der Veranstaltung ein begründetes Gesuch an das Kommando einzureichen.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass abgesehen von diesen Verboten, der Einsatz solcher Geräte untersagt ist:

  • In der Nähe einer Ansammlung von mehr als 24 Personen;
  • Weniger als 5 km von einem Militär- oder Zivilflughafen entfernt;
  • Wenn der Pilot keinen direkten Sichtkontakt zum Gerät hat.

Weitere Informationen über den Einsatz von Drohnen oder gleichgestellten Geräten erhalten Sie unter: https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html 

Die Kantonspolizei Fribourg ersucht die Bevölkerung sich an diese vorübergehenden Einschränkungen für das Überfliegen der entsprechenden Perimeter zu halten. 

Kartenausschnitte: Kapo Fribourg

Artikelfoto: Steffen Voss (CC BY 2.0)