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Kanton BE - Generalstaatsanwaltschaft nicht zuständig für PostAuto

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern sowie dieBundesanwaltschaft (BA) sind nicht zuständig für die Untersuchung dermutmasslich zu hohen Subventionsbezüge bei der PostAuto Schweiz AG.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte am 14. Februar 2018 Strafanzeige eingereicht sowohl bei der BA als auch bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Nach Prüfung des angezeigten Sachverhaltes sind sowohl die BA als auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern zum Schluss gekommen, dass die in der Strafanzeige geltend gemachten mutmasslichen Widerhandlungen unter das Verwaltungsstrafrecht fallen.

Diese mutmasslichen Straftaten müssen gemäss Art. 37 und Art. 39 des Subventionsgesetzes zwingend vom zuständigen Bundesamt verfolgt und beurteilt werden. Laut Strafanzeige ist dies das BAV.

Für die Eröffnung einer Untersuchung durch die BA oder die kantonale Staatsanwaltschaft wäre ein hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch notwendig. Dies ist basierend auf der vom BAV eingereichten Strafanzeige zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Bundesamt zuständig

Somit verfügen weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde über eine gesetzliche Grundlage, die angezeigten mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge zu untersuchen. Das Subventionsgesetz hält zwingend fest, dass entsprechende mutmassliche Straftaten durch das zuständige Bundesamt verfolgt und beurteilt werden müssen. Der Bundesrat kann eine andere Verwaltungseinheit des Bundes als zuständig für die Untersuchung bezeichnen.

Wie in solchen Fällen üblich, haben Bundesanwalt Michael Lauber und der Berner Generalstaatsanwalt Michel-André Fels in einem fachlichen Austausch den Inhalt der Strafanzeige und insbesondere die Zuständigkeitsthematik diskutiert. Beide Institutionen schliessen sich der geltenden Position von Lehre und Praxis an, wonach die Strafverfolgungsbehörden nicht zuständig sind für die Untersuchung eines mutmasslichen Subventionsbetruges.

Artikelfoto: Kecko (CC BY 2.0)