Kantone

Kampagne "Wer fährt, trinkt nicht!" startet

Am 11. Dezember 2017 starten die kantonalen Polizeikorps der Westschweiz und des Tessins ihreerste gemeinsame Präventionskampagne im Strassenverkehr, in Zusammenarbeit mit derBeratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Diese neue Kampagne präsentiert sich in Form einesVideoclips, mit Aktionen auf der Strasse und der Abgabe von Schlüsselanhängern "Ich fahre - dufährst". Sie soll an die Gefahren von Alkohol am Steuer während den Festen zum Jahresendeerinnern.

Die kantonalen Polizeikorps der Westschweiz und des Tessins starten in Zusammenarbeit mit der bfu ihre erste gemeinsame Präventionskampagne im Strassenverkehr: "Wer fährt, trinkt nicht!" Der neue Videoclip zur Prävention richtet sich an die breite Öffentlichkeit und weist auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hin. Er zeigt einen besonders schweren Verkehrsunfall eines Automobilisten auf der Heimfahrt von einem Aperitif. Nebst der Verbreitung dieses Clips verteilen die Polizisten Schlüsselanhänger mit einem Jeton. Mit "Zahl" oder "Kopf" wird vor dem Aperitif die Person bestimmt, die auf Alkohol verzichtet und danach alle sicher nach Hause fährt.

Die Feste zum Jahresende führen jedes Jahr bei zahlreichen Personen zu einem grösseren Alkoholkonsum als üblich. Die Statistiken zeigen eine klare Zunahme der alkoholbedingten Verkehrsunfälle in dieser Zeit. Gemäss der bfu sind jährlich 10 Prozent der Unfälle auf Alkoholkonsum zurückzuführen. Zum Jahresende steigt dieser Anteil punktuell drastisch an. An Weihnachten verdoppelt er sich auf 20 Prozent und an Silvester und Neujahr steigt er auf 35 Prozent.

Auch in kleinen Mengen beeinträchtigt der Alkohol das Reaktionsvermögen bedeutend und wirkt sich auf das Sehvermögen, die Konzentration und die Koordination aus. Der Alkoholkonsum steigert zudem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit, Stress und Nervosität hervor. Es sei hier erwähnt, dass der Messwert der Alkoholkonzentration geändert hat. Seit dem 1. Oktober 2016 gelten nicht mehr 0.5‰ sondern 0.25 mg/l in der Atemluft, beide Werte sind jedoch in Bezug auf die Alkoholkonzentration identisch.

Fahrfähigkeiten schnell beeinträchtigt

Zur Erinnerung, ein einziges alkoholisches Getränk (1dl Wein, 3dl Bier oder 4cl Spirituose) entspricht einer durchschnittlichen Alkoholkonzentration von 0.1 bis 0.15 mg/l in unserem Organismus. Der Abbau kann mit keinem Mittel beschleunigt werden. Bereits eine kleine Menge beeinträchtigt die Fähigkeiten des Lenkers und verleitet ihn, sich zu überschätzen; ein gleichzeitiger Konsum von Alkohol und Medikamente, oder sogar Drogen ist strikte zu unterlassen. Es ist zu beachten, dass der Alkoholkonsum den Fahrschülern, ihren Fahrlehrern oder Begleitpersonen sowie den Neulenkern während der Probezeit von 3 Jahren untersagt ist.

Mit den Festen zum Jahresende ist Verantwortungsbewusstsein gefragt und das Verbot für Neulenker sollte als Beispiel dienen: wer fährt, trinkt nicht. Kommt es dennoch zum Alkoholkonsum stehen die öffentlichen Verkehrsmittel und Taxis zur Verfügung, oder es wird eine Person bestimmt, die auf Alkohol verzichtet und sich für die Heimfahrt ans Steuer setzt. Verantwortungsbewusst handeln heisst Respekt zeigen vor dem Entscheid anderer keinen Alkohol zu trinken und nicht Freunde dazu zu animieren, die sich ans Steuer setzen werden. Als Gastgeber ist für eine Person nach übermässigem Alkoholkonsum ein Taxi zu rufen oder sie zu beherbergen. 

Artikelfoto: Pexels (CC0 Creative Commons) - (Symbolbild)