Bei Feststellung und anschliessender Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass sich der Junge unerlaubt aus einer Jugendeinrichtung in Hamm entfernt hatte. Seitens des Polizeipräsidiums Hamm lag bereits eine entsprechende Vermisstenanzeige vor.
Die Bundespolizisten nahmen daraufhin das Kind bis zur Abholung durch einen Betreuer der Wohngruppe in Gewahrsam.