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Geiselnahme in Wohler Nachtklub - 7-jährige Freiheitsstrafe gefordert

(Bildquelle: polizeiticker)

Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat gegen den Mann, der am 20. Mai dieses Jahres in einem Wohler Nachtklub vier Personen während mehrerer Stunden festgehalten und mit einer Pistole bedroht hatte, Anklage erhoben. Unter anderem wegen qualifizierter Geiselnahme und mehrfacher Gefährdung des...

Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Beschuldigte am frühen Morgen des 20. Mai 2015 in Wohlen im Streit mit den Angestellten des "Blue Lagoon" das Lokal verlassen hatte, weil sein verloren geglaubtes Portemonnaie nicht mehr zum Vorschein gekommen war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, rund 15 Minuten nach Verlassen des Nachtlokals mit einer ungesicherten Pistole zurückgekehrt zu sein, um so die Herausgabe des vermeintlich verschwundenen Portemonnaies zu erzwingen.

Insgesamt fünf Schüsse abgegeben

Nachdem ihm eine Mitarbeiterin des "Blue Lagoon" die Tür geöffnet hatte, richtete der 61-jährige Italiener die Waffe gegen den Barkeeper und zwang ihn, zwei weitere, bereits schlafende Mitarbeiterinnen wecken zu gehen und zurück ins Lokal zu bringen. Die anwesende Mitarbeiterin behielt der Beschuldigte als Geisel zurück. Nachdem der Barkeeper mit den beiden Mitarbeiterinnen zurückgekehrt war, hielt der Beschuldigte die vier Angestellten mehrere Stunden lang fest, bedrohte sie immer wieder verbal, aber auch nonverbal mit der Pistole mit dem Tod und zwang sie so, nach seinem verloren geglaubten Portemonnaie zu suchen.

Die Ermittlungen haben weiter gezeigt, dass der Beschuldigte insgesamt fünf Schüsse abgab (polizeiticker.ch berichtete). Einen davon in Richtung zweier Angestellten des Lokals. Dass dabei keine der von ihm bedrohten Personen getroffen wurde, schreibt die Staatsanwaltschaft dem puren Zufall zu.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 21. Oktober 2015 im vorzeitigen Strafvollzug.

Beschuldigter war stark alkoholisiert

Das von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten kommt zum Schluss, dass die Schuldfähigkeit des 61-Jährigen aufgrund einer psychischen Erkrankung, kombiniert mit Alkoholmissbrauch, zur Tatzeit in schwerem Grade vermindert war. Rückgerechnet ergab die Auswertung der Blutprobe beim Beschuldigten einen Alkoholgehalt von 1,89 Promille.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe von 7 Jahren beantragt die Staatsanwaltschaft die Anordnung einer ambulanten therapeutischen Massnahme.

Die Anklage ist am Bezirksgericht Bremgarten hängig.